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ADR Auffrischung Gefahrgut Fortbildung

Alle fünf Jahre sind Inhaber einer ADR – Bescheinigung verpflichtet an einer 1,5 tägigen Fortbildung mit anschließender IHK-Prüfung teilzunehmen. Bis zu einem Jahr vor Ablauf des Gütigkeitsdatums kann die Schulung durchgeführt werden. Die ADR – Checkkarte wird dann ab Gültigkeitsdatum um fünf Jahre verlängert.

Termine

Ziel der Fortbildungsschulung ist die Vertiefung und Auffrischung des Wissens sowie die Vermittlung von für den Gefahrgutfahrer relevanten Neuerungen. Sie werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand gebracht.  Durch die Teilnahme an dieser zweitägigen Fortbildung wird die Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut erhöht und die Umweltgefahren reduziert.

Ein Passbild benötigen wir spätestens am 1. Schulungstag. Bei fehlendem Passbild kann keine ADR-Karte ausgestellt werden, für daraus entstehende Verzögerung übernehmen wir keine Haftung!

Ausbildungsinformationen

Dauer des Kurses: 2 Tage (in der Regel Freitag Abend und Samstag)
Unterrichtszeiten: Die Zeiten erhalten Sie bei uns im Büro.
Kosten: auf Anfrage
Förderung: Erfahren Sie hier mehr zu den Förderprogrammen

Fortbildungsinhalte

  • Allgemeine Vorschriften und Gefahreneigenschaften
  • Dokumentationen- Fahrzeug- und Beförderungsarten
  • Ausrüstung und Umschließung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Warntafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Abschluss der Fortbildung

Prüfung durch die IHK zu Rostock und Ausstellung der ADR – Checkkarte.

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