Roller mit 15 Jahren Klasse AM
HONDA Vision 50 für die Klasse AM
Motor: 1-Zylinder-Viertaktmotor wassergekühlt mit Elektrostarter, Hubraum: 49 cm³, Leistung: 2,5 kW (3,4 PS) bei 7.000 / Minute, Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h, Getriebe: Variomatik mit Fliehkraft-Kupplung
Gesamtlänge: 188 cm, Gesamtbreite: 67 cm, Sitzhöhe: 78,5 cm, Gewicht, leer: 100 kg
So funktioniert AM 15
- Fahrschüler/in durchlaufen die komplette Ausbildung in Theorie und Praxis (Beginn frühestens ab 14 ½ Jahren, Theorieprüfung frühestens 3 Monate und Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 15. Lebensjahres möglich).
- Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird der Führerschein mit Schlüsselzahl 195 (bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland gültig) ausgehändigt.
- Gefahren werden darf auch, unter anderem, Simson S51 mit Erstzulassung bis 28.02.1992.
Antragstellung
- Frühestens mit 14 ½ Jahren persönlich bei der Führerscheinstelle möglich.
- Es bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, das Formular muss von mindestens einem gesetzl. Vertreter unterschrieben sein.
- Sehtest (vom Optiker), Erste Hilfe Nachweis und biometrisches Passbild wird benötigt.
- Antragsgebühr beträgt ca. 44,- €.
Ausbildung
Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundwissen Unterricht² á 90 Minuten
2 Doppelstunden fachspezifischer Unterricht³ der Kl. AM á 90 Minuten.
Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt auf unserem eigenen Motorroller, ein Honda Vision 50.
Die Anzahl der Übungsstunden sind abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Abschluss der Ausbildung
Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden. Eine gute Vorbereitung auf die Prüfungen ist wichtig für das Gelingen. Der ideale Wegbegleiter für die Theorie und Praxis ist unser umfangreiches Lernsystem „Fahren Lernen“. Während der Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden kostenlos an bei uns zu üben.
Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
*) bbH: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
²) Grundwissen, wird für alle Klassen durchgeführt und behandelt die allgemein gültigen Kenntnisse des Straßenverkehrs. Bei Erweiterung muss ein gültige Fahrerlaubnis, egal welcher Klasse, vorliegen.
³) Fachspezifischer Unterricht, wird für die jeweilig beantragte Klasse durchgeführt und behandelt die speziellen Kenntnisse der jeweiligen Fahrzeugart.