Anhänger Ausbildung für alle Klassen
Klasse B ’96‘
Anhänger der Klasse B über 750 kg z.G.²
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei ‚Führerschein mit 17‘)
- Vorbesitz Kl. B oder beantragt
- Prüfungsfrei
- Beginn jederzeit möglich
Anhänger für Zugfahrzeuge der Klasse B. Die Gesamtmasse des Anhängers darf mehr als 750 kg z.G.² betragen.
Die Summe der zulässigen Gesamtmassen² von Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer sein als 4.250 kg.
Die Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt auf einem Pkw, wahlweise als Schaltwagen oder Automatik und einem Zweiachs, 2.000 kg z.G.² Anhänger. Die Gesamtmasse des Zuges beträgt mehr als 3.500 kg.
Fahrerschulung nach Anlag 7a der FeV, mindestens 7 Stunden á 60 Minuten in Theorie (2,5 Std.) und Praxis (4,5 Std.).
Nach Abschluss der Ausbildung wird eine Bescheinigung ausgehändigt die zum Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein dient.
Klasse BE
Anhänger der Klasse B über 750 kg z.G.²
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei ‚Führerschein mit 17‘)
- Vorbesitz Kl. B oder beantragt
- nur Praxisprüfung
- Beginn jederzeit möglich
Anhänger oder Sattelanhänger für Zugfahrzeuge der Klasse B. Die Gesamtmasse des Anhängers darf mehr als 750 kg z.G.² betragen. Die Summe der zulässigen Gesamtmassen² von Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer sein als 7.000 kg.
Die Ausbildung erfolgt auf einem Pkw, wahlweise als Schaltwagen oder Automatik und einem Zweiachs, 2.700 kg z.G.² Anhänger. Die Gesamtmasse des Zuges beträgt mehr als 4.250 kg.
Da keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen ist, kann gleich mit Praxis begonnen werden.
Die Anzahl der praktischen Übungsstunden, die zum Erlernen der Grundkenntnisse im Umgang mit einem großen Anhänger dienen, sind in ihrer Anzahl nicht vorgeschrieben. Sie hängen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten jedes einzelnen ab.
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Die Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden sind Mindestanforderungen. Sie dürfen nicht am Anfang der Ausbildung durchgeführt werden.
Klasse C1E
Anhänger der Klasse C1 über 750 kg z.G.²
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz Kl. C1 oder beantragt
- Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung, Erste Hilfe
- nur Praxisprüfung
- Beginn jederzeit möglich
Hier klicken um mehr zur Lkw – Ausbildung zu erfahren!
Die Klasse C1E berechtigt zum Führen von Lastzügen deren Anhänger mehr als 750 kg z.G.² haben. Die Summe der z.G.² von Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht größer sein als 12.000 kg.
Die Ausbildung
Da keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen ist, kann gleich mit Praxis begonnen werden.
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Klasse C1 + C1E in einem Ausbildungsgang:
Solo: 1 Fahrstunden Überland, 1 Autobahn
Zug: 3 Fahrstunden Überland, 1 Autobahn und 2 bei Dämmerung und Dunkelheit
Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsförderungsdienst
Die Ausbildung der Fahrerlaubnisklassen C1E ist zertifiziert. Eine Förderung ist unter gegebenen Voraussetzung möglich. Mehr erfahren.
Klasse CE
Anhänger der Klasse C über 750kg z.G.²
- Mindestalter: 21 Jahre
- Vorbesitz Kl. C oder beantragt
- Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung, Erste Hilfe
- Theorie- und Praxisunterricht vorgeschrieben
- Theorie- und Praxisprüfung
Hier klicken um mehr zur Lkw – Ausbildung zu erfahren!
Die Klasse CE berechtigt zum Führen von Lastzügen deren Anhänger mehr als 750 kg z.G.² haben. Die Summe der z.G.² von Zugfahrzeug und Anhänger darf größer sein als 12.000 kg.
Die Ausbildung
Zum theoretischen Grundstoff kommen zusätzlich 4 Doppelstunden Zusatzstoff.
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
5 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Klasse C + CE in einem Ausbildungsgang
Solo: 3 Fahrstunden Überland, 1 Autobahn
Zug: 3 Fahrstunden Überland, 1 Autobahn und 2 bei Dämmerung und Dunkelheit
Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsförderungsdienst
Die Ausbildung der Fahrerlaubnisklassen CE ist zertifiziert. Eine Förderung ist unter gegebenen Voraussetzung möglich. Mehr erfahren.
Klasse DE
Anhänger der Klasse D über 750kg z.G.²
- Vorbesitz Kl. D oder beantragt
- Ärztliche + Augenärztliche Untersuchung, Erste Hilfe
Hier klicken um mehr zur Bus – Ausbildung zu erfahren!
Die Klasse DE berechtigt zum Führen von Bussen mit Anhängern die mehr als 750 kg z.G.² haben.
Die Ausbildung
Da keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen ist, kann gleich mit Praxis begonnen werden.
Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:
4 Fahrstunden Grundausbildung
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit
Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsförderungsdienst
Die Ausbildung der Fahrerlaubnisklassen DE ist zertifiziert. Eine Förderung ist unter gegebenen Voraussetzung möglich. Mehr erfahren.
Abschluss der Ausbildung
Nach Abschluss der Ausbildung der Klasse B ’96‘ wird eine Bescheinigung ausgehändigt die zur Vorlage bei der Führerscheinstelle dient. Die Schlüsselzahl 96 kann dann eingetragen werden.
Theoretische Prüfung
Gibt es nur bei der Klasse CE.
Nach Abschluss der Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis der Klassen CE darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung durchgeführt werde.
Praktische Prüfung
Gibt es bei den Klassen BE, C1E, CE und DE.
Nach Abschluss der Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis für die Klassen BE, C1E, CE und DE darf 1 Monate vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse die praktische Prüfung durchgeführt werden.
²) z.G.: Zulässiges Gesamtgewicht/ -masse des Fahrzeugs. Angaben finden Sie in der Zulassungsbescheinigung unter Punkt F.1/F.2.