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Motorrad Ausbildung Bitte Klasse auswählen

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Auf Grund der sehr hohen Nachfrage ist für die Saison 2023 keine Anmeldungen mehr möglich.
Neue Kurse für 2024 sind noch nicht geplant.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

KLASSE AM – Kleinkrafträder – dreirädrige und vierrädrige Leichtfahrzeuge

Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH* von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B ist die Klasse AM enthalten. Die Ausbildung erfolgt auf einem Honda Vision 50 Roller. Mehr Informationen zu unserem Roller.

  • Mindestalter: 15 Jahre (siehe auch Führerschein mit 15 – Klasse AM)
  • Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH*
  • Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
  • Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm
  • Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nenndauerleistung
  • Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff² und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff³

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht vorgeschrieben und sind abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die besonderen Ausbildungsfahrten gibt es in der Klasse AM nicht.

KLASSE A1 – Leichtkrafträder – dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden. Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 ist die Klasse AM enthalten. Die Ausbildung erfolgt auf einer SUZUKI VanVan, SUZUKI GSX-S 125 mit ABS oder Honda CB 125F mit CBS KombibremseMehr Informationen zu unseren Motorrädern.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis 125 cm³
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
  • Leistung-Gewichtsverhältnis von max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge max 45 km/h bbH², max 15 kW Motorleistung
  • Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A2 erworben werden

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff² (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff²) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff³

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

KLASSE A2 – Mittelschwere Krafträder

Die Ausbildung erfolgt auf einer SUZUKI Gladius 650 mit ABS oder einer HONDA CB 500 F mit ABS. Die Honda haben wir tiefergelegt. Mehr Informationen zu unseren Motorrädern.

  • Mindestalter: 18 Jahre – Direkterwerb, oder
  • Aufstieg von der Kl. A1 bei zweijährigem Vorbesitz
  • Begrenzt bis 35 kW Motorleistung
  • Leistung-Gewichtsverhältnis von max. 0,2 kW/kg
  • Nach zweijährigen Besitz kann durch eine praktische Prüfung die Klasse A erworben werden

Aufstieg von der Kl. A1

Bei Vorbesitz der Kl. A1 (mindestens 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung und keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.

Direkterwerb

Beim Direkterwerb der Kl. A2 sind die Klassen A1 und AM enthalten.

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff² (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff²) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff³

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsfahrten á 45 Minuten betragen mindestens:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

KLASSE A – Schwere Krafträder – dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die Ausbildung erfolgt auf einer SUZUKI GSR 600 mit ABS und 98 PS, oder auf einer SUZUKI Gladius 650 mit ABS und 72 PS. Die Gladius haben wir tiefergelegtMehr Informationen zu unseren Motorrädern.

Kraftrad

  • Mindestalter: 24 Jahre bei Direkterwerb, oder
  • Aufstieg von der Kl. A2 bei zweijährigem Vorbesitz
  • Über 35 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg bei Krafträdern

Dreirädriges Kraftfahrzeug

  • Mindestalter: 21 Jahre bei Direkterwerb
  • Über 15 kW Motorleistung
  • Über 45 km/h bbH*

Aufstieg von der Kl. A2

Bei Vorbesitz von A2 (mindestens 2 Jahre) ist keine theoretische Ausbildung und keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Eine praktische Prüfung muss abgelegt werden.

Direkterwerb

Beim Direkterwerb der Kl. A sind die Klasse A2, A1 und AM enthalten.

Die theoretische Ausbildung

12 Doppelstunden Grundstoff² (bei Vorbesitz der Klasse B: 6 Doppelstunden Grundstoff²) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff³

Die praktische Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.
Die besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten betragen mindestens:

Bei Vorbesitz von A1: 

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit.

Ohne Vorbesitz von A1:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Abschluss der Ausbildung

Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden.
Eine gute Vorbereitung auf die Prüfung ist wichtig für das Gelingen. Verschiedene Medien zum Lernen erhalten Sie bei uns. Während der Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden kostenlos an bei uns zu üben.

Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Klasse abgelegt werden.

*) bbH: Bauartbedingte/-bestimmte Höchstgeschwindigkeit, die das Fahrzeug laut Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigungen oder allgemeiner Betriebserlaubnis fahren darf.
²) Grundstoff, wird für alle Klassen durchgeführt und behandelt die allgemeingültigen Kenntnisse des Strassenverkehrs. Bei Erweiterung muss ein gültige Fahrerlaubnis, egal welcher Klasse, vorliegen.³³
³) Zusatzstoff, wird für die jeweilig beantragte Klasse durchgeführt und behandelt die fachspezifischen Kenntnisse der jeweiligen Fahrzeugart.

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