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Traktor Ausbildung Führerschein Klasse T

Traktor

Massey Ferguson – MF 7616 Dyna-VT

Unser Schlepper, natürlich Vollautomatisch.

KLASSE T – Zugmaschinen und Schlepper

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Sehtest, Erste Hilfe und Passbild wird benötigt
  • Klasse AM und L eingeschlossen

Die Fahrerlaubnis Klasse T berechtigt zum Führen von Zugmaschinen

  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • Höchstgeschwindigkeit (bbH*) von max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt eine bbH* von max 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Und berechtigt zum Führen von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen:

  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • Höchstgeschwindigkeit (bbH*) von max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Ausbildung

Die theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundwissen Unterricht² á 90 Minuten bei Ersterwerb oder
  6 Doppelstunden Grundwissen Unterricht³ á 90 Minuten bei Erweiterung und
  6 Doppelstunden fachspezifischer Unterricht der Kl. T³ á 90 Minuten.

Die praktische Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt auf unserem eigenen Traktor, ein Massey Ferguson 7616 mit einem Drehschemel-Planenanhänger.
Die Anzahl der Übungsstunden sind abhängig von den persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und der Erfahrungen.

Abschluss der Ausbildung

Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung und Erteilung der Prüferlaubnis darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung bei der DEKRA abgelegt werden. Eine gute Vorbereitung auf die Prüfungen ist wichtig für das Gelingen. Der ideale Wegbegleiter für die Theorie und Praxis ist unser umfangreiches Lernsystem „Fahren Lernen“. Während der Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden kostenlos an bei uns zu üben.

Nach bestandener Theorieprüfung und Abschluss der praktischen Ausbildung wird die praktische Prüfung geplant. Diese kann erst 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Förderung durch Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Berufsförderungsdienst

Die Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse T ist zertifiziert. Eine Förderung ist unter gegebenen Voraussetzung möglich. Mehr erfahren.

*) bbH: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
²) Grundwissen, wird für alle Klassen durchgeführt und behandelt die allgemein gültigen Kenntnisse des Straßenverkehrs. Bei Erweiterung muss ein gültige Fahrerlaubnis, egal welcher Klasse, vorliegen.
³) Fachspezifischer Unterricht, wird für die jeweilig beantragte Klasse durchgeführt und behandelt die speziellen Kenntnisse der jeweiligen Fahrzeugart.

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