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Dauer: 1 Tag – 7 Stunden oder 1 Woche – 35 Stunden Lehrgang
Unterrichtszeiten: 8:00 bis 16:00 Uhr
Kosten pro Modul: 95,- € (MwSt. freie Leistung)
Lehrmittel pro Modul: 10,70 € (inkl. MwSt.)
Förderung: Infos zu den Förderprogrammen
Maßnahmenummer: 032 / 038 / 2024

In einem 5-Jahres Zyklus muss der Nachweis der Weiterbildung nach den §§ 5 und 30 BKrFQG neu erbracht werden. Maßgebliches Datum ist die letzte Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein, bzw. Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)

Ab diesem Datum müssen erneut 5 Module mit je 7 Stunden (gesamt 35 Stunden) geschult werden. Dabei genügt es, dass aus den Kenntnisbereichen 1, 2 und 3 der Anlage 1 (BKrFQV) jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich für Bus, bzw. Lkw abgedeckt ist. Eine Prüfung muss nicht abgelegt werden.

Eine bestandene ADR IHK-Prüfung für Gefahrgutfahrer innerhalb des Fünfjahreszyklus ersetzt ein Modul der Weiterbildung.

Der Nachweis über die erteilten Kenntnisbereiche wird digital an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) übertragen. Weiter lesen…

Für die „3 Welle“ wurden die Inhalte der Module neu überarbeitet. Es werden nun erstmalig Bus- und Lkw-Fahrerinnen und Fahrer zusammen unterrichtet. Ein Modul dauert 7 Zeitstunden pro Unterrichtstag, der Modultag ist nicht teilbar und eine vollständige Anwesenheit ist vorgeschrieben. Nachfolgend aufgelistet die Module und Termine.

Modul 1 – 5
Wochenkurs Mo. – Fr.

Inhalt für 35 Stunden lt. Anlage 1 BKrFQV (Kenntnisbereiche)

  • 1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • 2. Anwendung der Vorschriften
  • 3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Modul 1
Eco-Training & Assistenzsysteme

Inhalt für 7 Stunden lt. Anlage 1 BKrFQV (Unterkenntnisbereiche)

  • 1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
  • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

Modul 2
Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

Inhalt für 7 Stunden lt. Anlage 1 BKrFQV (Unterkenntnisbereiche)

  • 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • 2.3 Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr

Modul 3
Gefahrenwahrnehmung

Inhalt für 7 Stunden lt. Anlage 1 BKrFQV (Unterkenntnisbereiche)

  • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • 1.3a Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs
  • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • 3.5 Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Modul 4
Schadensprävention

Inhalt für 7 Stunden lt. Anlage 1 BKrFQV (Unterkenntnisbereiche)

  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • 3.6 Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
  • 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
  • 3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung

Modul 5
Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Inhalt für 7 Stunden lt. Anlage 1 BKrFQV (Unterkenntnisbereiche)

  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses

3. Welle – Stand 01/2021

Die unterstrichenen Unterkenntnisbereiche stehen im Zusammenhang mit der Straßenverkehrssicherheit nach § 4 Absatz 1 BKrFQV.

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